Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden in ihrem Verschuldensausspruch dahingehend abgeändert, dass das Verschulden beide Streitteile gleichteilig trifft. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die beklagte und wide…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 3. 5. 1990 in Venedig die Ehe geschlossen, es war für beide die erste Ehe. Die Klägerin und Widerbeklagte (im Folgenden: Klägerin) ist Österreicherin, der Beklagte und Widerkläger (im Folgenden: Beklagte) Schwede. Der Ehe entstammen zwei Kinder, N*****, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , weil die Vorinstanzen von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Berücksichtigung von Eheverfehlungen nach eingetretener Zerrüttung abgewichen sind, und teilweise berechtigt . Die Klägerin macht geltend, dass, wenn man schon ihre außereheliche Beziehung ab Somme…