JudikaturJustizRS0056173

RS0056173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 1949

Grundsätzliche Voraussetzungen der Bigamie. Die Entscheidung des Zivilrichters über die Gültigkeit einer Ehe ist unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 EheG (Klagebefugnis des Staatsanwaltes) zu veranlassen.