RS0056173 – OGH Rechtssatz
RS0056173 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Grundsätzliche Voraussetzungen der Bigamie. Die Entscheidung des Zivilrichters über die Gültigkeit einer Ehe ist unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 EheG (Klagebefugnis des Staatsanwaltes) zu veranlassen.