RS0056092 – OGH Rechtssatz
RS0056092 – OGH Rechtssatz
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Mangels internationaler Vereinbarungen (Staatsverträge) und auch nationaler Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, bestimmt sich die Zulässigkeit und Form der Zustellung von Schriftstücken österreichischer Behörden ins Ausland nach der internationalen Übung, das heißt danach, ob und gegebenenfalls welche Form der Zustellung der betreffende ausländische Staat auf seinem Gebiet üblicherweise ohne Protest zulässt und damit stillschweigend seine Zustimmung zu diesem Vorgehen zum Ausdruck bringt.