Spruch Bei einem Unterhaltsanspruch aus einer im Jahre 1949 zwischen einem britischen Offizier und einer Österreicherin vor einem Funktionär der britischen Besatzungsmacht in Österreich geschlossenen "hinkenden" Ehe, die nach britischem Recht gültig, nach österreichischem Recht hingegen nicht gültig zustan…
Text Die Klägerin begehrte vom Beklagten Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages in der Höhe von S 5500.- mit der Behauptung, daß sie den Beklagten am 17. 12. 1949 in der (damaligen) St Michael's Church im Schloß Schönbrunn nach englischem Recht geheiratet habe und mit dem Beklagten seither in aufre…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Bei der rechtlichen Beurteilung ist davon auszugehen, daß nach § 6 Abs 1 der 4. DVzEheG die Eingehung der Ehe in Ansehung eines jeden Verlobten nach den Gesetzen des Staates zu beurteilen ist, dem er zur Zeit der Eheschließung, also vor einer allfälligen Änderung seiner Staatsan…