Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse beider Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der Exekutionsantrag abgewiesen wird. Die betreibenden Parteien haben der verpflichteten Partei binnen 14 Tagen die mit S 6.152,85 (darin S 559,35 Umsatzsteuer) und S 8.495,85 (darin S 772,35 Umsa…
Text Begründung: Laut Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes München vom 26. April 1984, 2 B 003278/84, zum am 4. April 1984 zugestellten Mahnbescheid vom 30. März 1984 machten die nunmehrigen betreibenden Gläubiger als Antragsteller gegen Heinz Wilhelm D, D-8000 München 35, Bergerwaldstraße 44a, fälli…
Rechtliche Beurteilung Das nach den §§ 83 Abs. 3 und 78 EO sowie § 528 Abs. 2 ZPO wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO - es handelt sich um die Frage der Überprüfbarkeit der sich auf Grund des Ablebens einer Partei während einer laufenden Frist ergebenden Rechtsfolgen - zulässige Rechtsmittel ist …