Spruch 1. Dem Revisionsrekurs wird, soweit er den Erst- bis Drittkläger betrifft, nicht Folge gegeben. Die darauf entfallenden Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. 2. Der Revisionsrekurs wird, soweit er den Viert- und Fünftkläger betrifft, zurückgewiesen. Die Revisionsrekursb…
Text Begründung: Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 25. 1. 2005 zu 28 Se 262/04i wurde über das Vermögen der beklagten GmbH mangels Kostendeckung der Konkurs nicht eröffnet. Am 16. 2. 2005 wurde die Rechtskraft dieses Beschlusses bekanntgegeben. Im Firmenbuch findet sich der Vermerk „Die Gesells…
Rechtliche Beurteilung 1. Der Revisionsrekurs der Beklagten bezüglich der den Viert- und Fünftkläger betreffenden Rekursentscheidung ist unzulässig: Nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0039200; zuletzt 6 Ob 222/04x) steht dem Beklagten ein Rechtsmittel gegen den Beschluss, mit dem das Rekursgericht die Einleitung …