JudikaturJustizRS0054276

RS0054276 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 1960

Unter Handel im Sinne des § 1 Abs 1 Z 11 DevG ist auch die Vermittlung des Ankaufes oder Verkaufes von ausländischen Zahlungsmitteln, mag sie auch nicht gewerbsmäßig erfolgen, zu verstehen.