Spruch Der Antrag der klagenden Partei, gemäß Art 89 Abs 2, 140 Abs 1 B-VG die Bestimmung des Art 140 Abs 7 B-VG beim Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig anzufechten, wird zurückgewiesen. Der Revision wird nicht Folge gegeben.…
Rechtliche Beurteilung Die Parteien des Zivil- und Strafverfahrens sind nach ständiger Rechtsprechung nicht befugt, zu begehren, daß der Oberste Gerichtshof beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stellt. Ein derartiger Antrag ist daher zurückzuweisen (ImmZ 1985, 17…