RS0053998 – OGH Rechtssatz
RS0053998 – OGH Rechtssatz
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"Angewandt" wird eine Rechtsvorschrift dann, wenn sie Erzeugungsbedingung für den zu setzenden Akt ist (Walter - Mayer, Bundesverfassungsrecht RZ 1110). Die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer bestimmten Rechtsvorschrift muss für die Entscheidung des OGH präjudiziell sein (vgl VfSlg 1455,7949).