Spruch 1) Der Antrag der beklagten Partei, die Kanalabgabenordnung der klagenden Partei idgF dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung auf deren Gesetzesgemäßheit vorzulegen und das anhängige Verfahren bis zur Beendigung des Normenkontrollverfahrens zu unterbrechen, wird zurückgewiesen. 2) Der Revision wi…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien, die 1971 auf verschiedenen Grundstücken in der Katastralgemeinde R*****, somit außerhalb des Gemeindegebietes der klagenden Stadt Graz, ein Industrieobjekt errichten ließen, richteten am 31. Mai 1971 an den Magistrat der klagenden Partei das Ersuchen um A…
Rechtliche Beurteilung Die beklagten Parteien stellen den Antrag, gemäß § 57 Abs 3 VfGG iVm § 89 Abs 2 B-VG, die Gesetzmäßigkeit der Kanalabgabenordnung der klagenden Partei vom 13. Mai 1971 durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen; diese trage wegen der fehlenden Differenzierung zwischen Schmutz-, Regen- und…