JudikaturJustizRS0053523

RS0053523 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2018

Die einjährige Frist des § 15 Abs 3 BStG beginnt erst am Tage des Eintrittes der Rechtskraft des Enteignungsbescheides zu laufen, ein vorher eingebrachter Antrag auf Entscheidung durch das Bezirksgericht ist zurückzuweisen.

Entscheidungen
8