JudikaturJustizRS0053452

RS0053452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2019

Das Gleichheitsgebot fordert nicht, dass sämtliche Staatsbürger in allen Fällen gleich behandelt werden, sondern nur, dass Differenzierungen bei vergleichbarem Sachverhalt nur aus einem sachlich gerechtfertigten Grund erfolgen dürfen.

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