Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 14.559,37 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.236,30 Umsatzsteuer und S 960 Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Alleineigentümerin des Unternehmens 'Apotheke zum guten Hirten Mag.Anna Kampitsch Co.'. Mit Vertrag vom 15.5.1981 verkaufte sie der Klägerin 40 % dieses Unternehmens um den Preis von S 5,306.122. Nach Punkt III dieses Vertrages war als Stichtag für die übergabe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Die Klägerin machte ausdrücklich Ansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag gegen die Beklagte geltend. Sozialansprüche kann nicht nur die Gesellschaft, sondern auch jeder Gesellschafter zugunsten der Personengesellschaft stellen (actio pro socio; SZ 54/57…