Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Zollamtes Feldkirch wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den Freisprüchen der Angeklagten Franz A und Roman A von der Anklage wegen Vergehens nach § 17 Abs. 2 (Abs. 1 Z 1) AußHG, sowie der Angeklagten Franz A, Roman A und Alf…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die geschäftsführenden Gesellschafter der Firma Obstverwertung A OHG in Rankweil Franz A und Roman A des Vergehens nach § 63 Abs. 1 Z 2 LMG 1975 schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteilsspruches fällt ihnen zur Last, daß sie als Mittäter in der Zeit vom 25.…
Rechtliche Beurteilung Das Zollamt Feldkirch ist als Finanzstrafbehörde gemäß § 200 Abs. 2 lit. a FinStrG zur Urteilsanfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde legitimiert, und zwar - entgegen der von den Angeklagten in ihrer (gemeinsamen) Gegenausführung vertretenen Ansicht - auch in der Richtung der die Anklage wegen Vergehe…