JudikaturJustizRS0053407

RS0053407 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Rekurse gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt, und zwar sowohl über die Verpflichtung zum Kostenersatz als auch über die ziffernmäßige Festsetzung des Kostenbetrages sind grundsätzlich und ausnahmslos unzulässig.

Judikatenbuch Nr 4 neu; Veröff: SZ 2/143

Entscheidungen
93