JudikaturJustizRS0053304

RS0053304 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1975

Bewirkt die Verletzung der Pflicht nach § 139 BAO keine Abgabenverkürzung, sondern sichert sie nur deren Fortbestehen, so ist der Tatbestand des § 35 Abs 2 FinStrG nicht hergestellt.