JudikaturJustizRS0053240

RS0053240 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2011

Im Rahmen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses bestehen gegenseitige Aufklärungspflichten, Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, die jenen bei Erfüllung eines Vertrags entsprechen.

Entscheidungen
5