RS0053202 – OGH Rechtssatz
RS0053202 – OGH Rechtssatz
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Der Unternehmer, der gemäß § 31 Abs 3 WRG über Auftrag der Wasserrechtsbehörde Maßnahmen zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung durchführte, hat dem zur Tragung der Kosten verpflichteten Unternehmer, auch wenn er zu ihm in keiner vertraglichen Beziehung stand, eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG auszustellen, um ihm die Möglichkeit zu geben den Vorsteuerabzug vor den zur Entscheidung hierüber allein zuständigen Abgabenbehörden geltend zu machen.