Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.020,28 EUR (darin enthalten 503,38 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist seit 1985 bei der beklagten Gemeinde als Musikschullehrer beschäftigt und wurde am 23. Dezember 2022 entlassen. Obwohl der Kläger damals Personalvertreter war, hatte die Beklagte davor keine Zustimmung des Personalvertreterausschusses eingeholt. Auf das Dien…
Rechtliche Beurteilung [6] Der Kläger beantragt die Revision zurückzuweisen, hilfsweise ihr nicht Folge zu geben. [7] Die Revision ist aus dem vom B erufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. [8] 1. Nach § 22 Abs 2 NÖ Gemeinde Personal-vertretungsgesetz (NÖ GPVG) darf ein Personalvertr…