Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 19.502,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Durch die Kollision seines Segelbrettes mit einem Gendarmeriemotorboot am 5.7.1988 auf dem Neusiedler See wurde der Kläger schwer verletzt. Er begehrte deshalb die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung eines Schmerzengeldes von S 400.000, zum Ersatz seines Segelbrettes …
Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt, wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat, nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Vor Erledigung der Rechtsrüge ist zu prüfen, auf welchen Haftungsgrund der Kläger seinen Ersatzanspruch stützt. Berief er sich zunächst noch auf die allgemeinen schade…