Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, dem Beklagten die mit S 4.348,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 724,80 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.8.1989 als kaufmännischer Lehrling im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann bei der G***** Handelsgesellschaft mbH, Wien 12., (kurz: "G*****") beschäftigt. Das Lehrverhältnis hätte am 31.7.1992 geendet. Daran hätte sich eine Behaltefrist von vier Monaten gemäß …
Rechtliche Beurteilung Wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben, beendet weder die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Lehrberechtigten noch die tatsächliche Einstellung seines Betriebes das Lehrverhältnis kraft Gesetzes (Berger-Fida-Gruber, BAG 291). Erst die Entziehung der Gewerbeberechtigung führt zum E…