Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen, nach allfälliger Ergänzung des Verfahrens zu fällenden Entscheidung an das Gericht zweiter Instanz zurückverweisen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind als weitere Verfah…
Text Begründung: Die Klägerin (vormals Firma W***** Gesellschaft mbH) erwarb mit Baurechtsvertrag vom 27./31. 10. 1989 von der Beklagten das Baurecht an den Grundstücken 132/2 und 297/10 GB ***** auf die Dauer von 80 Jahren, das ist bis 31. 12. 2069. Für dieses Baurecht wurde die Baurechtseinlage EZ **…
Rechtliche Beurteilung Die Revision erweist sich aus dem vom Berufungsgericht angeführten Gründen als zulässig; sie ist im Sinn eines vom Abänderungsantrag mitumfaßten Aufhebungsbegehrens im Ergebnis auch berechtigt. Zutreffend wurde im angefochtenen Berufungsurteil ausgeführt, daß sich ein drittwirksamer Schutz des Bau…