JudikaturJustizRS0052496

RS0052496 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2003

Veräußerungsbeschränkungen bilden kein Eintragungshindernis für das Baurecht, sofern ein Zuwiderhandeln des Baurechtsinhabers nicht die Rechtsfolge einer Auflösung des Vertragsverhältnisses - sei es automatisch oder im Wege der Kündigung - auslöst.

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