Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei S 936.922 samt 9 % Zinsen seit 1.6.1988 zu bezahlen, wird abgewiesen.". Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Par…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1052 II KG Amras, zu der unter anderem das Grundstück 686/3 gehört. Mit Vertrag aus dem Jahre 1974 begründete die beklagte Partei an dem Grundstück ein Baurecht für die Österreichische Leasing Mietdienst GmbH. Der Bauzins…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision der beklagten Partei ist berechtigt. Das durch das BauRG geschaffene Rechtsinstitut des Baurechts hat seinen Ursprung in den Bodenreformbestrebungen vor dem Ersten Weltkrieg. Das Baurecht sollte einerseits "die Errichtung von Eigenhäus…