RS0052445 – OGH Rechtssatz
RS0052445 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ergeht gleichzeitig mit dem Abgabenbescheid, der selbst keinen Fälligkeitstag im Spruch enthält, eine Lastschriftanzeige im sinne des § 227 Abs 4 lit a BAO, in der der Fälligkeitstag bestimmt wird, so ist diese Lastschriftanzeige insoweit ein Teil des Steuerbescheides, und es kommt ihr in dieser Beziehung Bescheidcharakter zu.