JudikaturJustizRS0052386

RS0052386 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 1991

Im Abgabenverfahren entscheiden keine unabhängigen Organe (Art 20 B - VG): Dies trifft auch auf die Berufungssenate gemäß §§ 270 f BAO zu, da diesen kein Richter angehört und im übrigen auch nur die entsendeten Mitglieder ausdrücklich weisungsfrei gestellt sind (§ 271 Abs 1 BAO). Die (aus dem Personalstand der Finanzverwaltung kommenden) ernannten Mitglieder sind demgegenüber weiterhin weisungsgebunden. Insofern kann von einem Gericht ("Tribunal") im Sinne des Art 6 Abs 1 MRK in bezug auf die Abgabenbehörden keine Rede sein.