Spruch Der außerordentlichen Revision des Beklagten wird stattgegeben und das angefochtene Urteil derart abgeändert, daß auch das Begehren auf Zahlung des restlichen Betrages von 104.767,44 S samt 4,8 % Zinsen (einschließlich Umsatzteuer) seit 5.Oktober 1989 abgewiesen wird. Der Kläger ist schuldig, dem …
Text Entscheidungsgründe: Der Inhaber eines Gebäudereinigungsbetriebes hatte mit zahlreichen Personen Verträge zwecks Erfüllung der von ihm übernommenen Aufträge in der Auffassung geschlossen, diese Personen jeweils werkvertraglich und nicht als Dienstnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinn verpf…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zur Auslegung des Begriffes "Beteiligung einer Person in dem der eigenen Partei entgegengesetzten Interesse" in § 7 Abs 3 AHR eine höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt. Die Revision ist auch berechtigt. Der Kläger hat den Beklagten in einem sozialversicherungsre…