JudikaturJustizRS0051772

RS0051772 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2023

Bei der Beurteilung des Anfechtungsgrundes des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ist auf den Zeitpunkt der durch die angefochtene Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Konkretisierungszeitpunkt) abzustellen.

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