Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten des Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Eisenstadt vom 25.Juni 1985, D 1/85-8, wurde auf Antrag der verpflichteten Partei das Vorverfahren eröffnet und Dr. Harald E, Rechtsanwalt in Eisenstadt, zum vorläufigen Verwalter bestellt. Mit Bescheid der betreibenden Partei vom 9.Juli 1985, III/Ba/Mi/2…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist unbegründet. Nach § 84 Abs 1 Satz 1 AO hat das Gericht bei der Eröffnung des (Vor )Verfahrens von Amts wegen einen vorläufigen Verwalter zu bestellen. Die §§ 29, 30, 31, 33 Abs 1 bis 3 und 5, 34 und 35 AO, die sich auf die Bestellung, die Pflichten und Verantwortlichkeit, di…