Spruch Als das zur Entscheidung über die im Spruch genannte Konkursantragssache zuständige Gericht wird das Bezirksgericht Innere Stadt Wien bestimmt, dessen Beschlüsse vom 16. 4. 2003, GZ 63 Se 8/03z-3, und vom 22. 8. 2003, GZ 63 Se 8/03z-10, aufgehoben werden.…
Text Begründung: Die Antragstellerin brachte am 3. 4. 2003 den Konkurseröffnungsantrag beim Handelsgericht Wien ein. Sie brachte vor, der Antragsgegner sei Alleingesellschafter und handelsrechtlicher Geschäftsführer der D***** Sportwagen Handels GmbH mit Sitz in 1010 Wien. Er betreibe als Alleingesellsch…
Rechtliche Beurteilung Die in den Sprengeln verschiedener Oberlandesgerichte gelegenen Gerichte haben jeweils rechtskräftig ihre Unzuständigkeit ausgesprochen. Die Voraussetzungen des § 47 JN für die Entscheidung des Kompetenzkonfliktes durch den Obersten Gerichtshof sind gegeben. Nach Lehre und Rechtsprechung entfaltet a…