JudikaturJustizRS0051641

RS0051641 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 1999

Die Anfechtung eines vertraglichen Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes ist grundsätzlich möglich, doch besteht für die Anmerkung einer solchen Anfechtungsklage keinerlei Rechtsschutzbedürfnis. Gegenstandslose Eintragungen sind vom Amts wegen zu löschen.

Entscheidungen
2