Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie insgesamt zu lauten haben: "1. Die Klageforderung besteht mit 148.430,60 S samt 5 % Zinsen aus 145.042,-- S seit 17.7.1990 und 5 % Zinsen aus 3.388,56 S seit 11.11.1990 zu Recht. 2. Die einge…
Text Entscheidungsgründe: Unstrittig ist, daß die (ursprünglich) beklagte Kommanditgesellschaft nach dem Strukturverbesserungsgesetz in die S***** Gesellschaft mbH eingebracht worden war (S 2 zu ON 13). Die Klägerin und die Rechtsvorgängerin der Beklagten (im folgenden wird die Vertragspartnerin der K…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig. Das Berufungsgericht ist bei der fehlenden Prüfung des Feststellungsinteresses aus dem Grund mangelnder Berufungsausführungen von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen, wonach das Feststellungsinteresse von Amts wegen auch noch im Rechtsmittelverfahren zu prüf…