Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger trat am 7.März 1960 als Arbeiter in den Betrieb der damaligen Steyr-Daimler-Puch AG, Niederlassung Salzburg, ein. Im Herbst 1977 wurde er zum Vorsitzenden des Arbeiterbetriebsrates gewählt. Mit 1.Jänner 1986 übernahm die Steyr-Handels- und Service Gesellschaft mbH und mit 1.Mä…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Der geltend gemachte Rekursgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Den Ausführungen der Beklagten in ihrer Rechtsrüge, es komme im Ergebnis nicht darauf an, ob der Kläger zufolge seiner Betriebsratstätigkeit tatsächlich jeweils gehindert war und …