JudikaturJustizRS0051246

RS0051246 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 1982

Auch einer Beschwerde gegen einen Bescheid, der - wie die Zustimmung des Einigungsamtes zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes nach §§ 120 ff ArbVG - seinem Inhalt nach nicht zwangsweise vollstreckt werden kann, kann unter den Voraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuerkannt werden (so schon SozM II B 229, 395; Arb 6071 weiterer Nachweis).