Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.435,52 bestimmten Revisionskosten (darin enthalten S 405,52 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 23.6.1993 bei der A ***** Gesellschaft mbH Jenbach als Verkäufer beschäftigt. Vom 1.10.1994 bis zum 31.8.1995 leistete er den Zivildienst ab. Während dieser Zeit, nämlich am 4.1.1995, wurde über das Vermögen seiner Dienstgeberin zu S 151/94 des Landesgerichte…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Der Revisionswerber verweist abermals darauf, daß er wegen seines Zivildienstes nicht rechtzeitig von der Insolvenz seiner Dienstgeberin erfahren und deshalb nicht die Möglichkeit gehabt habe, innerhalb der ihm hiefür offenstehenden F…