JudikaturJustizRS0050993

RS0050993 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2006

Der Begriff der Einstellung ist im objektiven Sinn zu verstehen; daher liegt im Wechsel des Betriebsinhabers (Wechsel der Rechtsform des Unternehmens) keine Einstellung des Betriebes.

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7