JudikaturJustizRS0050850

RS0050850 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1999

Handelsagenten, deren wirtschaftliche Abhängigkeit vom Geschäftsherrn so groß ist, daß der Agent, wirtschaftlich und sozial betrachtet, einem Angestellten nahe kommt, sind arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 2 Abs 1 ArbGerG (vgl SZ 22/66).

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