JudikaturJustizRS0050789

RS0050789 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 2014

Für die Dauer der Überlassung ist auf das an Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebes für vergleichbare Arbeiten zu zahlende kollektivvertragliche Mindestentgelt Bedacht zu nehmen (sofern dieses höher ist als das Grundentgelt).

Entscheidungen
19