JudikaturJustizRS0050782

RS0050782 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2001

Der Anspruch nach § 10 Abs 1 dritter Satz AÜG steht der Arbeitskraft unabhängig davon zu, ob im Überlasserbetrieb ein Kollektivvertrag existiert. Die Bedachtnahme auf die kollektivvertraglichen Entgeltbedingungen im Beschäftigerbetrieb ist zwingend.

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