RS0050782 – OGH Rechtssatz
RS0050782 – OGH Rechtssatz
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Der Anspruch nach § 10 Abs 1 dritter Satz AÜG steht der Arbeitskraft unabhängig davon zu, ob im Überlasserbetrieb ein Kollektivvertrag existiert. Die Bedachtnahme auf die kollektivvertraglichen Entgeltbedingungen im Beschäftigerbetrieb ist zwingend.