Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der erstklagenden Partei die mit EUR 273,54 (darin EUR 45,59 USt), der zweitklagenden Partei die mit EUR 21,88 (darin EUR 3,65 USt), der sechstklagenden Partei die mit EUR 404,84 (darin EUR 67,47 USt), der neuntklagenden Partei…
Text Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren geht es nur um die Frage des Verfalls jener unstrittig auf unterkollektivvertraglicher Entlohnung beruhender Teile der Klagebegehren des Erst-, Zweit-, Sechst-, Neunt- und Zehntklägers, insoweit die erstgerichtliche Klagestattgebung vom Berufungsgericht bes…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist in der Sache zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Zutreffend verneinten die Vorinstanzen den von der Beklagten eingewendeten Verfall gemäß KV Metallgewerbe. Zusammenfassend sind den Ausführungen der Revisionswerberin folgende Erwägungen entgegenzuhalten: Für die …