Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.753,82 EUR (darin 458,97 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens in dritter Instanz über eine Anfechtungsklage ist die Frage der Benachteiligungsabsicht des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin (§ 28 Z 2 KO) sowie der Zulässigkeit einer sogenannten kumulativen Anfechtung, also einer Anfechtung von Gutschriften ohn…
Rechtliche Beurteilung Die von der zweiten Instanz - mit der Begründung, es fehle zur Frage des Anfechtungsumfangs bei der Deckungsanfechtung, insbesondere wegen subjektiver Begünstigung, eine gesicherte höchstgerichtliche Rsp, bzw sei das Berufungsgericht von den Leitgedanken der E 2 Ob 140/99y abgewichen - zugelassene R…