JudikaturJustizRS0050596

RS0050596 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2005

Wenn die Benachteiligungsabsicht selbst nicht festgestellt wurde, kommt eine Prüfung der Frage, ob dem Gegner eine fahrlässige Unkenntnis einer Benachteiligungsabsicht zur Last fällt, schon begrifflicht nicht in Frage (vgl 6 Ob 617/79).

Entscheidungen
6