Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Klägerin ist Pfandgläubigerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** St. P*****, welche im Eigentum der G***** GmbH (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) steht. Auf dieser Liegenschaft sind zu Gunsten der Klägerin Pfandrechte bis zu einem Kredithöchstbetrag von S 5,590.000,-- und S 1,340.000…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist, und im Sinne der beschlossenen Aufhebung auch berechtigt. Mit Recht wendet sich die Revisionswerberin gegen die Rechtsansicht der Vorinstanzen, ihre Vertreter hätten gegen die vertr…