Spruch 1.) Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen den bestätigenden Teil der Entscheidung des Rekursgerichts richtet, zurückgewiesen. 2.) In Ansehung des abändernden Teils der Rekursentscheidung wird der Akt dem Rekursgericht mit dem Auftrag zurückgestellt, seine Entscheidung durch einen Ausspruch …
Text Begründung: Die Betreibende hat gegen den Ehegatten der Verpflichteten aufgrund rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils eine Forderung von 1,227.782 S sA. Die Betreibende hat die an die Verpflichtete erfolgte Schenkung einer näher bezeichneten Liegenschaft angefochten, die Klage wurde gemäß § 20…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, soweit er sich gegen den bestätigenden Teil der Rekursentscheidung richtet, jedenfalls unzulässig. Im übrigen steht noch nicht fest, ob überhaupt ein zulässiges Rechtsmittel vorliegt. a) Zum bestätigenden Teil der Rekursentscheidung: Jedenfalls bei der Exekutionsbewilligung …