Spruch Für die Anfechtung nach § 3 Z. 1 AnfO. genügt, daß objektiv eine unentgeltliche Vermögenszuwendung vorliegt. Die Kenntnis des Beschenkten von einer Benachteiligungsabsicht des Schuldners wird nicht erfordert. Entscheidung vom 23. April 1952, 3 Ob 184/52. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssa…
Text Der Kläger hat gegen Julius S., den Gatten der Beklagten, eine vollstreckbare Forderung von 20.871.05 S. Eine Fahrnisexekution in das Vermögen des Schuldners blieb erfolglos. Der Schuldner hat einen Offenbarungseid geleistet. Julius S. hat in Form eines notariellen Schenkungsvertrages am 9. Juli 194…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung wird ausgeführt, daß das Berufungsgericht zu Unrecht eine Schenkung angenommen habe. Aus dem Notariatsakt gehe hervor, daß eine Schenkung nicht gewollt gewesen sei, sondern ein typischer Übergabsvertrag v…