Spruch Die nachbarrechtliche Haftung der Gemeinde für Schäden, die von ihrem Eigentum ausgehend auf Nachbargrund eintraten, wird nicht dadurch eingeschränkt, daß diese Schäden durch eine Anlage entstanden, die der allgemeinen Daseinsvorsorge dient OGH 15. Dezember 1978, 1 Ob 31/78 (OLG Linz 2 R 37/78; LG …
Text Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 46 KG Stadt Salzburg, Abteilung R, auf der sich das der Klägerin gehörige, von ihr im Jahre 1965 errichtete und von ihr betriebene Hotel N befindet. Kellergeschoß und Erdgeschoß des Hotels wurden seinerzeit den bewilligten Plänen gemäß ausgeführt. Da…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Rechtlich behauptet die Revision wiederum, daß die Klägerin Ansprüche nur im Amtshaftungsverfahren geltend machen dürfte. Die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes müssen zur Anwendung gelangen, wenn der Kläger einen Schaden behauptet, den ihm als Organe des beklagten Rechtsträg…