Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die erstklagende und die zweitklagende Partei sind schuldig, der beklagten Partei die mit je S 11.474,31 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 934,03 Umsatzsteuer und S 1.200,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundstücke 3/4 und 396/5 KG Gschwand, die westlich des in den Wolfgangsee mündenden Zinkenbaches liegen. Die Kläger suchten mit Schreiben vom 7. August 1975 bei der Gemeinde St. Gilgen gemäß § 19 Abs. 3 ROG 1968 um die Erteilung ein…
Rechtliche Beurteilung Amtssachverständige handeln bei Abgabe ihrer Gutachten in Vollziehung der Gesetze (SZ 58/42; SZ 54/19; EvBl. 1971/315; Loebenstein-Kaniak, AHG2 43). Die Tatsache, daß ein österreichisches Höchstgericht in einer Rechtssache entschied, schließt Amtshaftungsansprüche ungeachtet der Vorschrift des § 2 A…