JudikaturJustizRS0050061

RS0050061 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2015

Der Mißbrauch des Züchtigungsrechtes durch einen Lehrer während des Unterrichtes erfolgte in Ausübung der Hoheitsverwaltung. Rechtswidriges Handeln schließt die Organqualität nicht aus.

Entscheidungen
6