Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Ersturteil einschließlich seiner Kostenentscheidung wieder hergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 15.549,92 (darin S 1.488,32 Umsatzsteuer und S 6.620,- Barauslagen) be…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer eines Miethauses in Wien. Er brachte gegen einen Mieter beim zuständigen Bezirksgericht die Klage über einen Betrag von S 37.020,50 an Mietzinsrückstand für den Zeitraum Oktober 1994 bis März 1995 sowie ein auf § 1118 ABGB gestütztes Räumungsbegehren e…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist berechtigt. Nach nunmehr ständiger, durch die Entscheidung SZ 52/119 eingeleiteter Rechtsprechung des erkennenden Senats hieße es den Rechtsmittelbegriff des § 2 Abs 2 AHG überdehnen, wollte man dem Amtshaftungskläger auch noch Maßnahmen zur Einleitung n…