JudikaturJustizRS0050029

RS0050029 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 1998

Das AHG enthält keine eigenen Haftungsnormen, sondern nur einige Sondernormen, die allenfalls Bestimmungen des bürgerlichen Rechts abändern. Die Grundsätze des bürgerlichen Rechts in seiner Gesamtheit bilden die Grundlage, nach der sich die Haftung der Rechtsträger bestimmt.

Entscheidungen
14