JudikaturJustizRS0050025

RS0050025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2012

Pflichtverletzungen des Amtsvormundes begründen keinen Amtshaftungsanspruch für Dritte (Mutter des Mündels), deren Interessen dadurch nicht wahrgenommen wurden.

Entscheidungen
4