JudikaturJustizRS0049986

RS0049986 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2001

Eine Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessensspielraums liegt vor, wenn die Ermessensübung in Ausübung der richterlichen Unabhängigkeit als grob sachwidrig und unvertretbar erachtet werden muß.

Entscheidungen
3