JudikaturJustizRS0049969

RS0049969 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 2018

Unvertretbar ist die Rechtsansicht jedenfalls dann, wenn die anzuwendende gesetzliche Bestimmung eindeutig ist und zudem höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verfügung steht.

Entscheidungen
14