Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 6.086,40 S bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin 1.014,40 S USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Am 7.März 1994 rammte ein Tankwagenzug auf der Tauernautobahn im Gemeindegebiet von Flachau die Lärmschutzwand und kippte im Bereich einer Autobahnbrücke um, wobei etwa 3.000 Liter Benzin "Eurosuper" aus dem Tankanhänger ausliefen und das Erdreich im Autobahn Bereich (Böschung bei eine…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der klagenden Partei ist zufolge § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig, aber nicht berechtigt. a) Nach nunmehr stRspr des erkennenden Senats (SZ 68/220, SZ 69/49 ua, zuletzt 1 Ob 140/98i; RIS Justiz RS0087676, RS0050130; Zechner in JBl 1996, 48; Mader in Schwimann2 § 9 AHG Rz 9) sind entgegen frü…